Bundesfinale 2026
Seien Sie dabei, wenn die acht besten Debattierenden unter bundesweit 200.000 Schülerinnen und Schülern live auf der Bühne in Berlin stehen und um den Bundessieg wettstreiten. Darüber hinaus feiert Jugend debattiert sein 25-jähriges Jubiläum. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen und anderen Wegbegleiterinnen und -begleitern auf ein Vierteljahrhundert Debattenkultur zurückzuschauen.
Wann: Samstag, 13. Juni 2026 von 10:30 – 13:45 Uhr mit anschließendem Empfang
Wo: Axica Kongress- und Tagungszentrum, Pariser Platz 3, 10117 Berlin
Hinweis Sicherheitsabfrage:
An dieser Veranstaltung nehmen u. a. Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes teil. Der Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) eine gesetzliche Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA).
Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Schutzauftrages, erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die im Rahmen der Veranstaltung in die räumliche Nähe der vom BKA zu schützenden Personen bzw. in deren Aufenthaltsräume gelangen oder gelangen können. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen.
Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG (Bundeskriminalamtgesetz). Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Schutzaufgaben gemäß § 6 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus. Es wird um entsprechende Unterrichtung der von der Datenerhebung betroffenen Personen gebeten.
Die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten beschränkt sich in der Regel auf die Speicherung zum Zwecke des Datenabgleichs gem. § 16 Abs. 4 S. 1 BKAG und zum Zwecke der Zugangskontrolle sowie ggf. der Erstellung von „Ausweiskarten“. Nach Beendigung der Veranstaltung bzw. des Anlasses, zu dem das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten erhoben hat, werden die Daten vom Bundeskriminalamt gelöscht, wenn nicht besondere Umstände die Weiterverarbeitung nach § 12 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 2 S. 1 BKAG gebieten oder die Löschung wegen einer Nachweispflicht gem. § 25 Abs. 3 S. 2 BKAG oder der Gründe gem. § 25 Abs. 3 S. 3 BKAG (insbes. wegen eines eingeleiteten Datenschutzkontrollverfahrens) zu unterbleiben hat.
